STARTUP-ÖKOSYSTEM

Die lettische Startup-Umgebung ist dynamisch und wächst schnell. Um dieses Wachstum zu fördern, haben sich alle wichtigen Interessengruppen – privater und öffentlicher Sektor, Investoren, Hochschulen und Existenzgründer – zusammengeschlossen.

Die heutige lettische Startup-Infrastruktur besteht aus über 400 aktiven Startups, einem Pool von institutionellen Investoren und Business Angels, einer Vielzahl moderner Coworkingräume, Dutzenden von Inkubatoren, die von Regierung, Wissenschaft und Privatpersonen betrieben werden, sowie einem Kalender voller spannender Treffen, produktiver Konferenzen, Hackathons und Meetups. Darüber hinaus wurde ein einzigartiges Startupgesetz verabschiedet und ein Startupvisum ist für jeden erhältlich, der bereit ist, zu kommen und sein Startup in Lettland zu starten.

Lesen Sie mehr über die lettische Startup-Umgebung und die Möglichkeiten, die Ihnen auf dem Startup-Portal zur Verfügung stehen unter startuplatvia.eu.

Startup Inkubatoren

Typisches Profil des Förderungsempfängers: es gibt eine Geschäftsidee, die verfeinert und möglicherweise mit einem Businessplan unterlegt werden muss. In der Regel ist die Person auf der Suche nach Mentoring durch erfolgreiche Geschäftsleute und eine Anleitung, wie man die Geschäftsidee testen sollte. Ein Unternehmen also, das einen Schub und finanzielle Unterstützung benötigt.

In verschiedenen Städten Lettlands wurden von der LIAA 15 Inkubatoren eingerichtet. Lesen Sie mehr auf inkubatori.magneticlatvia.lv

Im Magnetic Latvia Inkubator haben Sie alles, was Sie brauchen, um sich auf die Entwicklung Ihres Unternehmens zu konzentrieren. Es werden Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt, die speziell ausgestattet sind für Ihre Entwicklungsbedürfnisse. Wenn Sie eine Beratung benötigen, setzen wir uns mit Mentoren oder anderen Unternehmern in Verbindung, die sich mit ähnlichen Herausforderungen beschäftigt haben. Wenn ein Unternehmen eine Finanzierung benötigt, übernimmt der Inkubator 50 % der Kosten für die Dienstleistungen, Geräte und Materialien, die Sie für die Entwicklung Ihres Produkts benötigen. Die Höhe der Förderung reicht von EUR 20.000 bis EUR 200.000. Wir organisieren auch Seminare und Schulungen zu Themen, die für Jungunternehmer von besonderer Bedeutung sind.

Einzelpersonen und Unternehmer, die seit mehr als drei Jahren nicht mehr registriert sind, sind herzlich eingeladen, an der Vorinkubation oder Inkubation teilzunehmen. Die Aufnahme erfolgt kontinuierlich. Wir bieten hier an:

  • Bewertung Ihrer Geschäftsidee und deren Umsetzbarkeit;
  • Beratung zur Verbesserung des Geschäftsmodells;
  • Beherrschung der unternehmerischen Fähigkeiten und Fertigkeiten;
  • Coworking-Bereich;
  • Kostenlose Beratung, Schulungen und Workshops;
  • Mentoring durch erfahrene Unternehmer und Experten;
  • 50 % Kofinanzierung für den Kauf von Dienstleistungen, die für die Geschäftsentwicklung erforderlich sind. (Buchhaltung, Vermietung von Räumlichkeiten, Design, Vermarktung, Technologieberatung und Prototyping, Zertifizierung, Laborkosten usw.);
  • Finanzhilfen in Höhe von bis zu 10.000 EUR für den Kauf verschiedener Dienstleistungen und bis zu 5.000 EUR für den Kauf von Geräten.

In der Vorinkubation des Unternehmens können Sie für bis zu sechs Monate den Coworking-Raum und die Büroausstattung, Beratung, Training und Unterstützung durch Mentoren nutzen, um Ihre Geschäftsideen und deren Umsetzbarkeit zu überprüfen. Wenn Sie erfolgreich sind, können Sie sich anschließend für die Inkubation qualifizieren. Das Inkubationsprogramm dauert bis zu vier Jahre oder so lange, bis das Unternehmen die Inkubationsziele erreicht hat. Die Aufnahme in die Inkubation erfolgt im März und September.

Startup-Gesetz-Programm

Wie im Gesetz zur Förderung der Tätigkeit von Startup-Unternehmen beschrieben – im Folgenden „Startup-Gesetz“. Das Gesetz trat am 1. Januar 2017 in Kraft und war ein deutliches Signal an das Ökosystem, dass die Regierung vollständig an Bord ist. Seitdem wurde das Gesetz verfeinert, um die Arbeit zu verbessern! Das Gesetz definiert das Start-up als ein innovatives, skalierbares Unternehmen mit einem hohen wirtschaftlichen Potenzial. Außerdem werden drei Unterstützungsmechanismen für Startups in der Frühphase beschrieben. (siehe Startup-Gesetz, Abschnitte 6, 7 und 8):

  • EUR 301,77 Festbetrag für Startup-Mitarbeiter in das Budget der staatlichen Sozialversicherung; berechnet als 35,09 % von zwei Mindestlöhnen (430 x 2 EUR) anstelle des gesamten Bruttogehalts;
  • Mitfinanzierungshilfe, um hochqualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen (Mitfinanzierungsintensität 45 %);
  • Befreiung von der persönlichen Einkommensteuer (0 %).

Es nennt alle Kriterien, die ein Startup-Unternehmen erfüllen sollte, um sich für die aufgeführte Unterstützung zu qualifizieren (siehe Startup-Gesetz, Abschnitt 4), von denen nachfolgend die wichtigsten aufgeführt sind:

1) Das Unternehmen muß eine Investition vom qualifizierten Investor erhalten haben:

  • VC-Fonds-Investitionen EUR 30.000
  • Acceleratorinvestitionen EUR 15.000
  • Business Angel-Investitionen EUR 15.000

2) Startup-Unternehmen wurde vor weniger als 5 Jahren gegründet;
3) Kumulatives Einkommen aus wirtschaftlicher Aktivität seit der Registrierung unter EUR 5 Millionen;
4) Jährliches Einkommen aus wirtschaftlicher Aktivität während der Jahre 1 und 2 unter EUR 200.000;
5) Keine Dividendenausschüttung seit der Registrierung;
6) Startup-Unternehmen wurde nicht umstrukturiert:

  • Keine Beteiligung an anderen Unternehmen
  • Keine Unternehmensübertragung (Handelsgesetz, Abschnitt 20) Vermögenswerte/Mitarbeiter, Verpflichtungen „Besitzerwechsel“ usw.
  • Keine verbundenen Unternehmen (Handelsgesetz, Abschnitt 184,1)
  • Nach der Eintragung kein Eigenkapital, das einem Aktionär zugerechnet wird, der über die Mehrheit der Stimmrechte verfügt.
  • Zu jeder Zeit mindestens 1 Aktionär mit mindestens 10 % Anteil entwickelt die Geschäftsidee

7) Steuerschulden Ihres Startup-Unternehmens überschreiten nicht EUR 150; 8) Mindestens eine Innovationseigenschaft ist wahr:

  • Das Startup-Unternehmen besitzt IP in Bezug auf die zugrunde liegende Geschäftsidee
  • Min. 70 % der Mitarbeiter haben MSc oder PhD-Abschluss
  • Min. 50 % aller Kosten seit der Registrierung an F&E-Aktivitäten geleitet

9) Kein laufendes Insolvenzverfahren.

Startup-Visa

Typisches Profil des Förderempfängers: ein ausländischer Bürger, der nach Lettland kommt und ein in Lettland ansässiges Startup-Unternehmen leiten will.

Startup-Visa werden allen Nicht-EU-Startup-Gründern angeboten, die bereit sind zu kommen und ihre Startup-Ideen in Lettland, einem stolzen EU-Mitglied seit 2004, umzusetzen. Ein Startup kann bis zu 5 Gründer mit einem Startup-Visum haben. Der Antragsvorgang erfordert einen Monat. Das Visum wird für den Zeitraum von maximal 3 Jahren erteilt und ist ehepartner- und kinderfreundlich.

Das Hauptkriterium für den Erhalt des Visums ist eine gute Startup-Idee, die einfach formlos beschrieben wird. Sparen Sie uns und sich Zeit und liefern Sie es als 1-seitiges Dokument! Keine Businesspläne oder Eignungsgespräche erforderlich!

Anwendungspaket

Die Bedingungen für die Aufenthaltserlaubnis, Ziffern 28, 29 und 48.1, enthalten weitere Informationen darüber, welche Dokumente ein Antragspaket enthält:

  • Beschreibung des innovativen Produkts, das die Person in Lettland zu erstellen, zu entwickeln/implementieren beabsichtigt; sie wird in freier Form eingereicht;
  • Reisepass (oder gültiges Reisedokument);
  • Antragsformular;
  • 1 Passfoto;
  • Strafregisterauszug – nicht erforderlich für Antragsteller aus der folgenden Länderliste (z.B. USA, Australien, usw.);
  • Dokument, das den erforderlichen Lebensunterhalt bestätigt;
  • Dokument zur Bestätigung des geplanten Aufenthaltsortes in Lettland (nach positiver Entscheidung über die Erteilung des Visums müssen auch eine Jahreskrankenversicherung und ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass Sie in der aktiven Phase nicht an Tuberkulose erkrankt sind, vorgelegt werden);
  • Bestätigung der Zahlung der Antragsgebühr.

Die Person, die eine Aufenthaltserlaubnis beantragt und erhält, kann auch eine Aufenthaltserlaubnis für ihre/ihren Ehepartner(in) und Kinder beantragen.

Einreichung & Prüfprozess

Alle Dokumente können über die Konsularabteilung der lettischen Botschaft eingereicht werden, die für den Wohnort des Startup-Gründers zuständig ist. Nach Einreichung der Dokumente dauert die Prüfung 30 Tage (reguläres Verfahren, Kosten 100 EUR), 10 Arbeitstage (Kosten 200 EUR) oder 5 Tage (Kosten 400 EUR). Nach Abschluss der Überprüfung und bei positiver Entscheidung dauert es 2-10 Tage, bis die Aufenthaltserlaubnis – auch als Startvisum bezeichnet – erteilt wird. Für weitere Informationen siehe Startup Visum Check (https://startuplatvia.eu/index.php/startup-visa). Es gibt auch ein einseitiges PDF-Dokument mit allen Details, das Sie herunterladen können.

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