STEUERSYSTEM
Allgemeine Prinzipien
Das Steuer- und Abgabengesetz in der jeweils gültigen Fassung legt die allgemeinen Besteuerungsgrundsätze Lettlands fest. Spezifische Steuern werden nach einem der speziellen Steuergesetze, wie dem Umsatzsteuergesetz oder dem Körperschaftsteuergesetz, erhoben. Besteht ein Konflikt zwischen den allgemeinen Grundprinzipien und den Sonderregeln, so gelten letztere.
Nach dem Steuer- und Abgabengesetz werden die Abgaben entweder vom Staat oder von den Gemeinden erhoben. Der Staat ist berechtigt, Abgaben auf eine Reihe von Gegenständen zu erheben, darunter Fahrzeuge, Gerichtsanträge, Notaranträge, Glücksspiele, Änderungen von Identifikationsdaten, Reservierung von Grundstücken in ländlichen Gebieten, Geschäfte mit Belegen und Wechseln, Zuwanderungsdienste, Geschäftslizenzen/-erlaubnisse, Registrierung von Sicherheitsinteressen, Anträge auf Patente, Marken oder Pflanzenschutzzertifikate. Die Kommunen haben das Recht, im Einklang mit den Grundsätzen der Unternehmensförderung, einschließlich der Grundsteuer*, Erleichterungen bei Zahlungen an die kommunalen Haushalte zu gewähren.
* gestützt auf die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Bezug auf De-minimis-Beihilfen.
Gehaltsstruktur
Staatssteuern
1) Firmenwagensteuer;
2) Körperschaftsteuer;
3) Zollabgaben;
4) Stromabgaben;
5) Verbrauchsteuer;
6) Lotterie- und Glücksspielsteuer;
7) Kleinstunternehmenssteuer;
8) Steuer auf natürliche Ressourcen;
9) Einkommensteuer für natürliche Personen;
10) Grundsteuer;
11) Sozialversicherungsbeiträge;
12) Solidaritätszuschlag;
13) Stempelsteuer;
14) Mehrwertsteuer;
15) Kfz-Betriebssteuer;
16) Quellensteuer (Teil des Körperschaftsteuergesetzes).
Am 1. Januar 2017 wurde ein eigenes Gesetz für Startup-Unternehmen erlassen. Die folgenden staatlichen Förderprogramme werden durch dieses Gesetz geregelt:
• eine feste Sozialabgabe mit Zustimmung des Mitarbeiters;
• ein Unterstützungsprogramm zur Gewinnung hochqualifizierter Arbeitskräfte und
• eine Körperschaftsteuergutschrift und eine Körperschaftsteuerrückerstattung.
Steuertyp | Steuersatz |
---|---|
Körperschaftsteuer | 20 % / 23 % / 31,4 % |
Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers | 24,09 % |
Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer | 11 % |
Umsatzsteuer | Der Standard-USt.-Satz beträgt 21 % Der reduzierte Satz beträgt 12 % |
Sozialversicherungsbeiträge (SV) | 11 % + 24,09 % = 35,09 % |
Grundsteuer inklusive Stempelsteuer | 1,5 %, 0,2 % - 3 % |
Körperschaftsteuer inklusive Quellensteuer | 15 %, 2 % - 10 % |
Umsatzsteuer | 0 % / 12 % / 21 % |
Verbrauchsteuer | Variiert |
Naturressourcensteuer | Variiert |
Motorrad- und Autosteuer | Variiert |
Lotterie- und Glückspielsteuer | Variiert |
Zollabgaben | Variiert |
Energiesteuer | 1,01 EUR/MWh |
Kleinstunternehmensteuer | 9 % |
Kraftfahrzeugsbetriebsteuer | Variiert |
Firmenwagensteuer | 29–62 EUR/Monat |
USt-Registrierung
Die Umsatzsteuer wird auf alle im Rahmen der Geschäftstätigkeit getätigten Geschäfte erhoben. In Lettland registrierte natürliche oder juristische Personen mit einem Gesamtumsatz von Waren und Dienstleistungen, der in einem Zeitraum von 12 Monaten 40.000 EUR übersteigt, sind zur Anmeldung der lettischen Umsatzsteuer verpflichtet. Diese Summe schließt den Wert von einmalig in den folgenden 12 Monaten geliefertem Kapital oder immateriellen Vermögenswerten aus. Die Unternehmen können sich jedoch für die Umsatzsteuer anmelden und die Umsatzsteuer auf Lieferungen berechnen, die vor Überschreitung des Schwellenwerts erfolgen.
Darüber hinaus sind nicht steuerpflichtige juristische Personen und in Lettland registrierte Personen, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, umsatzsteuerpflichtig, wenn sie innergemeinschaftliche Warenkäufe tätigen oder Dienstleistungen erbringen und der Gesamtwert der Transaktionen während des Kalenderjahres 10.000 EUR übersteigt. Die Steuer kann entweder monatlich oder vierteljährlich gezahlt werden, je nach den spezifischen Kriterien des Steuerzahlers.
Körperschaftsteuer
Ab 2018 wird ein Steuersatz von 0 % auf reinvestierte Gewinne angewendet, d. h. die Körperschaftsteuer wird nur dann gezahlt, wenn ein Unternehmen Dividenden oder andere Zahlungen mit dem Ziel einer tatsächlichen Gewinnausschüttung zahlt (bedingt ausgeschütteter Gewinn). Die Steuer in Höhe von 20 % ist nur aus der Gewinnbeteiligung zu zahlen, die als Dividende ausgeschüttet oder ausgezahlt, beziehungsweise für Zwecke verwendet wird, die nicht unmittelbar mit der Geschäftsentwicklung zusammenhängen.
Es werden keine weiteren Steuern auf das Unternehmenseinkommen durch den Staat oder die Gemeinden erhoben. Ansässige Unternehmen werden mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert.
Ausländische Unternehmen werden mit ihrem lettischen Einkommen über eine Betriebsstätte (PE) zum besteuert. In Ermangelung eines PE können Nichtansässige 0-15 % Quellensteuer auf anrechenbare Zahlungen (wie Verwaltungsgebühren und Zahlungen an Steueroasen) erheben.
Persönliche Einkommensteuer
In Lettland ansässige Personen unterliegen der Einkommensteuer auf ihr weltweites Einkommen. Nichtansässige unterliegen der Einkommensteuer auf ihr lettisches Einkommen. Die persönliche Einkommensteuer wird ab Januar 2018 mit 20 %, 23 % und 31,4 % auf Arbeits- und sonstige Einkünfte erhoben, mit Ausnahme von Kapitalgewinnen.
Dividenden, Zinsen und Erträge aus Lebensversicherungsverträgen und privaten Pensionsfonds werden mit 10 % besteuert. Kapitalerträge aus dem Abgang von Kapitalanlagen (z. B. Immobilien, Aktien und Anleihen) werden mit 20 % besteuert.
In seiner Jahresübersicht Paying Taxes 2019 hat PricewaterhouseCoopers Lettland auf Platz 1 unter den baltischen Ländern mit relativ niedrigen Gesamtsteuersätzen platziert. Das bedeutet, dass Ihr Unternehmen einen geringeren Teil seiner Gewinne für lettische Steuern ausgeben wird, als in den meisten anderen Ländern der Welt.