UNTERNEHMENSGRÜNDUNG

Laut dem Bericht der Weltbank Doing Business 2020 belegt Lettland Platz 19 unter den 190 Weltwirtschaften in Bezug auf die beste regulatorische Leistung und dokumentarische Compliance hinsichtlich von Importzeit und -kosten.
Quelle: The World Bank Group

Auch die jüngsten Rankings der Heritage Foundation – der Index of Economic Freedom – für Handelsfreiheit in der ganzen Welt, zeigen einen starken Zusammenhang zwischen Handelsfreiheit und einer Reihe positiver Indikatoren, wie beispielsweise wirtschaftlicher Wohlstand, niedrige Armutsraten und saubere Umwelt. Im Index of Economic Freedom 2020, der die Auswirkungen von Freiheit und freien Märkten misst, belegte Lettland den 32. Platz unter den freiheitlichsten Volkswirtschaften der Welt.
Quelle: The Heritage Foundation

Unternehmensformen

Im lettischen Handelsrecht sind mehrere Arten von juristischen Personen vorgesehen:

 – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

– Einzelhändler (Einzelunternehmer)

– Aktiengesellschaft

– Partnerschaft

– Niederlassung oder Repräsentanz

Repräsentanzen, ähnlich wie Zweigniederlassungen, sind keine unabhängigen juristischen Personen. Die Repräsentanzen können keine wirtschaftlichen Tätigkeiten ausüben, und ihre Funktionen beschränken sich auf Marktforschung, Förderung der Muttergesellschaft und andere begrenzte Marketingaktivitäten.

Die mit Abstand beliebteste Geschäftsform ist die GmbH.

Unternehmensgründung

Alle Unternehmen müssen im Handelsregister eingetragen werden. Damit Unternehmen Rechtspersönlichkeit erlangen, müssen ihre Gründer einen Gründungsvertrag oder einen Gründungsbeschluss (im Falle eines einzelnen Gründers), eine Satzung und eine Bestätigung der Rechtsanschrift, sowie Quittungen, die die Zahlung der Eintragungssteuer und die Zahlung für die Veröffentlichung einer Bekanntmachung in der offiziellen Zeitung Latvijas Vēstnesis bestätigen, vorbereiten und dem Unternehmensregister vorlegen.

Die Registrierungspflicht richtet sich nach der gewählten Gesellschaftsform. Das Unternehmensregister verpflichtet sich, Anträge zu prüfen und Unternehmen innerhalb von drei Tagen oder innerhalb eines Werktages (bei Zahlung einer dreimal höheren Gebühr) anzumelden.

Unternehmen können innerhalb eines Werktages registriert werden!

Einreise-, Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis

Nach dem Zuwanderungsgesetz haben Ausländer das Recht auf Einreise und Aufenthalt in Lettland, wenn sie über gültige Reisedokumente verfügen. Wenn sich Ausländer innerhalb von sechs Monaten länger als 90 Tage in Lettland aufhalten wollen, müssen sie ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis einholen. Seit dem Beitritt Lettlands zur EU benötigen Bürger anderer EU-Mitgliedsstaaten keine Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen, sondern müssen beim Amt für Staatsbürgerschaft und Migration eine Registrierungskarte holen, wenn ihr Aufenthalt in Lettland 90 Tage überschreitet. Um den Prozess der Einholung einer Aufenthaltserlaubnis für Ausländer zu verdeutlichen, wurde ein Tool workinlatvia.liaa.gov.lv entwickelt, das alle notwendigen Verfahren zusammenfasst.

Visa

Lettland ist seit fast zehn Jahren Mitglied des Schengener Abkommens, weshalb Staatsangehörige der Mitgliedstaaten, die nach Lettland reisen, kein Visum benötigen. Ausländer, die ein gültiges Schengen-Visum besitzen, können nach Lettland einreisen. Andere Ausländer, die Staatsangehörige von Ländern sind, die berechtigt sind, ein Visum für die Einreise nach Lettland zu beantragen, müssen einen Antrag stellen.

Eine Einladung ist obligatorisch, wenn eine natürliche oder juristische Person in Lettland nach dem Gesetz zur staatlichen Sozialversicherung als Arbeitgeber gilt und beabsichtigt, einen Ausländer durch Abschluss eines Arbeitsvertrags zu beschäftigen. Ausländer, die in ein Arbeitsverhältnis eintreten oder sich selbständig machen wollen, benötigen jedoch eine Arbeitserlaubnis.

Arbeitserlaubnisse

Arbeitserlaubnisse werden vom Büro für Staatsbürgerschaft und Migration auf der Grundlage von Visa oder Aufenthaltserlaubnissen ausgestellt. Wenn Arbeitgeber beabsichtigen, einen Ausländer zu beschäftigen, müssen sie mindestens einen Monat vor der Beantragung der Genehmigung der Visumseinladungen von Aufenthaltserlaubnissen bei der Staatlichen Agentur für Arbeit (SEA) ein Stellenangebot anmelden. Ausländer müssen eine separate Arbeitserlaubnis erhalten, wenn sie für mehr als einen Arbeitgeber oder in mehreren Positionen arbeiten. Betrifft die Beschäftigung von Ausländern einen kurzfristigen Aufenthalt in Lettland, der 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nicht überschreitet, so kann eine Arbeitserlaubnis in Übereinstimmung mit der Gültigkeit des Visums erteilt werden.

Aufenthaltserlaubnisse

Die Aufenthaltserlaubnis erlaubt es Ausländern, sich vorübergehend oder dauerhaft für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen in einem Zeitraum von sechs Monaten in Lettland aufzuhalten. Aufenthaltserlaubnisse können beantragt werden von Selbstständigen, Mitgliedern des Vorstands oder des Aufsichtsrats von im Handelsregister eingetragenen Unternehmen, Personen, die zur Vertretung ausländischer Unternehmen in Zweigniederlassungen und in anderen Situationen befugt sind.

Darüber hinaus können von Ausländern befristete Aufenthaltserlaubnisse beantragt werden, wenn sie eine der folgenden Aktionen vorgenommen haben:

  • Investition in das Eigenkapital (Erhöhung des Eigenkapitals für eine bestehende Gesellschaft oder Gründung einer neuen Gesellschaft) einer Gesellschaft in Lettland:
    • mindestens 50.000 EUR in Unternehmen mit einem Umsatz oder einer Jahresbilanz von höchstens 10 Millionen EUR, mit nicht mehr als 50 Beschäftigten und jährlichen Steuerzahlungen von mindestens 40.000 EUR.
    • mindestens 100.000 EUR in Unternehmen mit einem Umsatz oder einer Jahresbilanz von mehr als 10 Mio. EUR und mehr als 50 Beschäftigten.
  • Erwerb von Immobilien
    • Aufenthaltsgenehmigungen können durch den Kauf von Immobilien mit einem Mindestwert von 250.000 EUR überall in Lettland erworben werden.
  • Tätigung nachrangiger Kapitalanlagen in Höhe von mindestens 280.000 EUR bei einem lettischen Kreditinstitut.