Investitionssumme für Aufenthaltserlaubnis erhöht (13. Mai)

Investitionssumme für Aufenthaltserlaubnis erhöht (13. Mai)

Das lettische Parlament hat entschieden, daß für Bürger der Drittländern, die in Lettland investieren möchten und damit einen befristeten Aufenthaltserlaubnis erhalten möchten, ab 1. September der Betrag auf mindestens 250.000 EUR  erhöht wird. Bis jetzt lag die Grenze bei einem Aufenthaltserlaubnis bis zu 5 Jahren, bei mindestens 142.000 EUR.

Diese Maßnahme gilt als proaktive Tätigkeit um den Investitionszufluß im Land aktiv zun unterhalten. Bis jetzt haben diese Möglichkeit Bürger überwiegend aus Russland, Ukraine, Kasachstan und China genutzt.